Reale Traumziele
reale Traumziele

Selbstverwirklichung durch Selbstständigkeit

Der Traum von der eigenen Firma

Endlich der eigene Chef sein. Davon träumen viele Menschen. Doch allzu oft bleibt die Geschäftsidee nur ein Traum. Einige bringen den Mut nicht auf, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Andere haben nicht das nötige Gründungskapital, um sich selbstständig machen zu können. Einige Menschen setzen sich die Selbstständigkeit als Lebensziel und sollten deshalb den Traum nicht wie eine Seifenblase platzen lassen. Ansonsten kann es irgendwann sein, dass man rückblickend immer unzufriedener wird mit seinem Leben. Man meint etwas verpasst zu haben, wird frustriert oder kann sogar depressiv werden. Glaubt man also die Geschäftsidee zu haben, dann ist der einfachste Weg festzustellen, ob die Selbstständigkeit Traum oder Realität werden kann, die Erstellung eines Businessplans.

Kleine Hürden auf dem Weg zum Lebensziel

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© Lupo / PIXELIO
Natürlich erfordert der Businessplan ein wenig Arbeit. Wer jedoch an seinen Traum glaubt, wird diese Mühe kaum scheuen. Der Businessplan soll die Geschäftsidee angemessen in allen Details beschreiben. Bereits hier stellt sich heraus, welches Potenzial in der Idee steckt. Neben der Beschreibung der Dienstleistung bzw. der Produkte fließen auch Angaben über den Firmenstandort, etwaiges Personal sowie Werbestrategien ein. Wichtig sind realistische Zahlen, die unter anderem im Liquiditätsplan, im Finanzierungsplan, das heißt in der Planungsrechnung ausgewiesen werden. Bei aller Planung ist es wichtig, stets nahe an der Wirklichkeit zu bleiben und nicht zu optimistisch zu denken. Deshalb sollen auch etwaige Risiken in den Businessplan einfließen. Sorgfalt ist bei der Erstellung des Businessplanes entscheidend, denn am Ende muss er den Empfänger in allen Punkten überzeugen. Neben Zahlen und Fakten gehören ebenso Ergebnisse einer eigenen Marktanalyse in den Businessplan. Nicht zuletzt spielt das äußere Erscheinungsbild eine Rolle. Schließlich hinterlässt ein gebundenes Werk einen wesentlich besseren Eindruck als lose Blätter. Erstellt man den Businessplan für Gründungszuschuss oder sonstige Fördermittelanträge, macht es Sinn, sich einen Experten an die Seite zu ziehen. Existenzgründer sind immer gut beraten Fördermittel in Anspruch zunehmen. Es gibt statistische Untersuchungen, die nachweisen, dass Firmen deren Gründer, auf Fördermittel zurückgegriffen haben, häufiger von Erfolg gekrönt sind, als Unternehmen, die darauf verzichten. Das Institut für Wirtschaftsforschung gibt an, dass pro Jahr circa 145 Milliarden Euro Fördermittel an Existenzgründer ausgezahlt werden.

Arbeitslosigkeit als Chance

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat gute Chancen seinen Traum in die Wirklichkeit umzusetzen. Denn dann kann der Gründungszuschuss beantragt werden, sofern man am Tag der Gewerbeanmeldung und der Antragstellung auf den Gründungszuschuss noch über 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I verfügt. Dabei ist es ausreichend, nur einen einzigen Tag arbeitslos gemeldet zu sein und Arbeitslosengeld I zu beziehen. Zur Beantragung des Gründungszuschusses ist es notwendig, die „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III“ vorzulegen. Dabei handelt es sich um ein amtliches Formular, auf dem eine fachkundige Stelle das Konzept, also den Businessplan bewertet. Diese schriftliche Beurteilung sowie der Businessplan gehören zu den Unterlagen, die bei der Agentur für Arbeit vorgelegt werden müssen, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Weitere Voraussetzung ist, dass die Selbstständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit angestrebt wird. In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass man den Gründungszuschuss auch dann beantragen kann, wenn man seinen Nebenerwerb in eine hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit ändern möchte. Dennoch sollte man nicht zu lange mit der Selbstständigkeit warten. Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf den Gründungszuschuss.

Gründungszuschuss in zwei Etappen beantragen

Mit der Bewilligung des Gründungszuschusses bekommt man ab dem Tag der Gründung über sechs Monate sein Arbeitslosengeld I weiter ausbezahlt und darüber hinaus weitere 300 Euro. Nach den sechs Monaten ist es möglich einen weiteren Antrag zu stellen, um über die nächsten neun Monate weiterhin 300 Euro zu bekommen. Dem Antrag muss ein Zwischenbericht beiliegen, der die aktuelle Situation der Selbstständigkeit nachweist. Dieser bildet die Basis für die Entscheidung, ob man weitere neun Monate Anspruch auf den Gründungszuschuss hat oder nicht.

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